Buchhaltung mit KI

Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV)

nach Art. 28 DSGVO, geschlossen zwischen dem Nutzer („Verantwortlicher") und Beate Stohr, Schweinsdorfer Str. 32, 01705 Freital („Auftragsverarbeiterin"). Stand: 11.06.2026.

§ 1 Gegenstand & Dauer

Gegenstand ist die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Auftragsverarbeiterin im Rahmen der Bereitstellung der Software „Buchhaltung mit KI". Die Verarbeitung dauert für die Laufzeit des Hauptvertrags.

§ 2 Art, Zweck, Datenarten, Betroffene

§ 3 Weisungen

Die Auftragsverarbeiterin verarbeitet die Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen. Die Nutzung der Software gilt als Weisung; darüber hinausgehende Weisungen sind in Textform zu erteilen.

§ 4 Vertraulichkeit

Zur Verarbeitung eingesetzte Personen sind auf Vertraulichkeit verpflichtet.

§ 5 Technische und organisatorische Maßnahmen (Art. 32 DSGVO)

Verschlüsselte Übertragung (TLS); strikte Mandantentrennung über Datenbank-Row-Level-Security plus Anwendungs-Scoping; Passwort-Hashing; rollenbasierte Zugriffskontrolle (inkl. lesendem Steuerberater-Zugang); revisionssichere Festschreibung (GoBD); regelmäßige Backups.

§ 6 Sub-Auftragsverarbeiter

Der Verantwortliche genehmigt den Einsatz folgender Sub-Auftragsverarbeiter; ein Wechsel wird mit angemessener Frist mitgeteilt (Widerspruchsrecht):

DienstleisterZweckOrt
Anthropic (Claude)KI-Belegauslesung & Kontierungsvorschläge[EU-Verarbeitung / Garantien – klären]
Hostinger International Ltd.Hosting der Anwendung & DatenEU
n8n (eigener Server)Vermittlung OCR-/KI-AufrufeEU
IONOS SEService-/Verifizierungs-E-Mails (SMTP)Deutschland

Zahlungsdaten verarbeitet Stripe in eigener Verantwortlichkeit (kein Sub-Auftragsverarbeiter dieses AVV).

§ 7 Unterstützung des Verantwortlichen

Die Auftragsverarbeiterin unterstützt bei Betroffenenrechten, Meldepflichten (Art. 33/34) und Datenschutz-Folgenabschätzungen.

§ 8 Löschung & Rückgabe

Nach Vertragsende werden die Daten nach Wahl des Verantwortlichen gelöscht oder zurückgegeben, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht (GoBD/§ 147 AO, i. d. R. 10 Jahre) entgegensteht.

§ 9 Nachweise & Kontrollen

Die Auftragsverarbeiterin stellt die erforderlichen Informationen zum Nachweis der Einhaltung bereit und ermöglicht Überprüfungen in angemessenem Rahmen.

Hinweis: Muster-AVV — vor Verwendung anwaltlich/datenschutzrechtlich prüfen lassen.